Militäreinsatz

Als Militäreinsatz oder Einsatz bezeichnet man in Deutschland verfassungsrechtlich die Verwendung der Streitkräfte als Mittel der vollziehenden Gewalt unter Ausübung von hoheitlichem Zwang. In anderen Staaten ist der Einsatzbegriff mitunter weitergefasst und beschreibt auch reine Amtshilfeleistungen durch Streitkräfte.

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