Militärische Gewalt
Militärische Gewalt ist ein Begriff aus dem Kriegsvölkerrecht und bezeichnet nach einer Resolution der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1974 „die Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat, die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines anderen Staates gerichtet oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbar ist.“ Art. 3 der Resolution enthält eine nicht abschließende Aufzählung von Angriffshandlungen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen kann im Einzelfall feststellen, dass auch andere Handlungen nach den Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen eine Aggression darstellen (Art. 4 der Resolution).
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