Militärischer Bereich

Militärische Bereiche sind in Deutschland alle Anlagen, Einrichtungen und Schiffe der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte (§ 2 Abs. 1 UZwGBw), z. B. Kasernen, Standort- und Truppenübungsplätze, Kriegsschiffe und Bundeswehrkrankenhäuser. Militärische Bereiche können zugleich Militärischer Sicherheitsbereich sein.

Ein Anhalten und Überprüfen von Personen (§ 4 UZwGBw) sowie eine Anordnung von Durchsuchungen (§ 8 UZwGBw) ist in militärischen Bereichen, die nicht zugleich militärische Sicherheitsbereiche sind, unzulässig. Straftaten gegen einen militärischen Bereich oder Gegenstände der Bundeswehr sind Straftaten gegen die Bundeswehr im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 UZwGBw.

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