Mini-Kraft-Wärme-Kopplung
Die Mini-Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) umfasst im Vergleich zur Mikro-KWK den etwas größeren Bereich der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bis 50 kWel. Dies ergibt sich aus der Energie-Effizienz-Richtlinie 2012/27/EU (Vorläufer war die KWK-Richtlinie 2004/8/EG) sowie des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, die beide eine Unterscheidung ab dieser Grenze vornehmen.
Ein weiterer namensetzender Baustein war das erste Impulsprogramm des Bundesumweltministeriums, welches ab 1. September 2008 zusätzlich zur Förderung des KWK-Gesetzes einen weiteren Anreiz über einen Investitionszuschuss für Anlagen bis 50 kWel gab, aber schon im August 2009 wegen fehlender Finanzmittel auslief.
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