Ministerrat für Gemeinsame Angelegenheiten der Österreichisch-Ungarischen Monarchie

Der Ministerrat für gemeinsame Angelegenheiten Österreich-Ungarns, kurz auch gemeinsames Ministerium, war nach dem Ausgleich von 1867 das Beratungs- und Beschlussvorbereitungsgremium des Monarchen in seiner Eigenschaft als Kaiser von Österreich und König von Ungarn.

Osterreich-Ungarn Ministerrat für gemeinsame Angelegenheitenp1
Staatliche Ebene Oberste Organe der Realunion
Stellung Beschlussvorbereitendes Gremium des Kaisers von Österreich und Königs von Ungarn in den Angelegenheiten Außenpolitik und Gemeinsames Heer
Bestehen 21. Dezember 1867 (Staatsgrundgesetz über die Ausübung der Regierungs- und Vollzugsgewalt)–31. Oktober 1918 (Zerfall Österreich-Ungarns, Kündigung der Realunion durch Ungarn)
Hauptsitz Wien und Budapest
Leitung Kaiser von Österreich / König von Ungarn (i. V. Minister des kaiserlichen und königlichen Hauses und des Äußern)

Der Ministerrat bestand aus den drei gemeinsamen Ministern und den Ministerpräsidenten beider „Reichshälften“. Die dem Gremium angehörenden Politiker ernannte und enthob der Monarch selbst, ohne dabei an offizielle Vorschläge gebunden zu sein. Dem Monarchen stand es frei, die Sitzungen des Ministerrates persönlich zu leiten.

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