Ministerrat für Gemeinsame Angelegenheiten der Österreichisch-Ungarischen Monarchie
Der Ministerrat für gemeinsame Angelegenheiten Österreich-Ungarns, kurz auch gemeinsames Ministerium, war nach dem Ausgleich von 1867 das Beratungs- und Beschlussvorbereitungsgremium des Monarchen in seiner Eigenschaft als Kaiser von Österreich und König von Ungarn.
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Staatliche Ebene | Oberste Organe der Realunion | ||
Stellung | Beschlussvorbereitendes Gremium des Kaisers von Österreich und Königs von Ungarn in den Angelegenheiten Außenpolitik und Gemeinsames Heer | ||
Bestehen | 21. Dezember 1867 (Staatsgrundgesetz über die Ausübung der Regierungs- und Vollzugsgewalt)–31. Oktober 1918 (Zerfall Österreich-Ungarns, Kündigung der Realunion durch Ungarn) | ||
Hauptsitz | Wien und Budapest | ||
Leitung | Kaiser von Österreich / König von Ungarn (i. V. Minister des kaiserlichen und königlichen Hauses und des Äußern) |
Der Ministerrat bestand aus den drei gemeinsamen Ministern und den Ministerpräsidenten beider „Reichshälften“. Die dem Gremium angehörenden Politiker ernannte und enthob der Monarch selbst, ohne dabei an offizielle Vorschläge gebunden zu sein. Dem Monarchen stand es frei, die Sitzungen des Ministerrates persönlich zu leiten.
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