Mischverfassung
Der Begriff Mischverfassung bezeichnet eine Verfassung, in der Elemente zweier oder mehrerer sogenannter „guter“ Staatsformen vermischt sind (Demokratie alias Politie, Aristokratie, Monarchie), wodurch eine neue, zusammengesetzte, bessere Staatsform entstehe. Diese sei den reinen (d. h. „ungemischten“) Staatsformen auf Grund ihrer Stabilität überlegen.
Anzahl der Herrscher | Gemeinwohlorientiert (gute Verfassung) | Eigennützig (schlechte Verfassung) |
Einer | Monarchie | Tyrannis |
Einige | Aristokratie | Oligarchie |
Alle | Politie | Demokratie |
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