Mitfahrgelegenheit

Als Mitfahrgelegenheit wird die Möglichkeit bezeichnet, an der Nutzung eines Transportmittels durch eine andere Person – typischerweise gegen Kostenbeteiligung – teilzuhaben. Im Regelfall handelt es sich dabei um Fahrgemeinschaften, bei denen der Fahrer Sitzplätze im eigenen Auto auf einer von ihm geplanten Fahrt anbietet.

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