Mittelrhein (Weinanbaugebiet)
Das Weinbaugebiet Mittelrhein ist eine nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 Weingesetz als „bestimmtes Anbaugebiet“ ausgewiesene Region für Qualitätswein, die sich größtenteils mit der geographischen Region Mittelrhein deckt. Sie liegt in Rheinland-Pfalz und schließt die Weinbauorte Oberdollendorf, Niederdollendorf, Königswinter und Rhöndorf in Nordrhein-Westfalen ein. Die hessischen Weinorte von Lorchhausen bis Rüdesheim zählen dagegen zum Weinbaugebiet Rheingau. Mit einer Gesamtrebfläche von 465 ha (Stand 2020) ist der Mittelrhein das zweitkleinste Anbaugebiet in Deutschland.
Jährlich wird die Mittelrheinweinkönigin gewählt.
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