Mobilmachung (Schweiz)
Die Mobilmachung der Schweizer Armee zum Aktivdienst wird durch die Vereinigte Bundesversammlung bei Bedrohung von aussen (Landesverteidigung) oder bei Gefährdung der inneren Sicherheit (Ordnungsdienst) angeordnet. Im Kriegsfall werden einzelne Truppen (Teilmobilmachung) oder die gesamte Armee (allgemeine Mobilmachung, Generalmobilmachung, weisses Plakat mit rotem Diagonalbalken) zum Aktivdienst aufgeboten. Da die Schweizer Milizarmee – ausser den gerade in Ausbildung befindlichen Truppen – kein Stehendes Heer unterhält, haben die Militärdienstpflichtigen sowohl ihre persönliche Ausrüstung als auch die persönliche Waffe zu Hause aufzubewahren, um eine schnellere Mobilisierung zu ermöglichen.
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