Modifizierte Subjektstheorie

Die modifizierte Subjektstheorie, früher unter dem Begriff Sonderrechtstheorie gebräuchlich, ist eine juristische Lehrmeinung. Sie dient der Bestimmung, ob eine streitentscheidende Norm dem öffentlichen Recht oder dem Privatrecht zuzuordnen ist.

Die Sonderrechtstheorie stellt sich der Subordinationstheorie entgegen und ersetzt deren Formel eines Über-/Unterordnungsverhältnisses zwischen Staat und Bürger durch die der „Subjektivierung“ des Verhältnisses. In ihrer ursprünglichen Form geht sie auf Otto Bachof zurück.

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