Monegassische Staatsbürgerschaft
Die monegassische Staatsbürgerschaft (französisch Nationalité monégasque) ist die Staatsangehörigkeit einer natürlichen Person des Fürstentums Monaco (Principauté de Monaco).
Die Entscheidung über Zuteilung und Ablehnung der monegassischen Staatsbürgerschaft obliegt ausschließlich Fürst Albert II. Jährlich beantragen mehr als 500 Personen die monegassische Staatsbürgerschaft. 2007 wurde 68 Personen die monegassische Staatsbürgerschaft verliehen, 2010 sieben Personen. Die meisten Gesuche stammen von Franzosen und Italienern.
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