Montrealer Übereinkommen
Das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, kurz: Montrealer Übereinkommen (Abk. MÜ) regelt Haftungsfragen im internationalen zivilen Luftverkehr, das heißt sowohl Fragen des Gütertransports als auch Fragen der Personenbeförderung. Das Montrealer Übereinkommen wurde am 28. Mai 1999 unterzeichnet. Kern dieser Übereinkunft ist die Modernisierung der rechtlichen Vorgaben bei einer Luftbeförderung. Dabei geht es vor allem um die Haftung des vertraglichen Luftfrachtführers für Schäden, die während eines Fluges an Personen, Gepäck oder Fracht entstehen. Das Montrealer Übereinkommen ist seit 2004 in Deutschland und Österreich, seit 2005 auch in der Schweiz in Kraft. Es löste das seit 1929 geltende Warschauer Abkommen über die Beförderung im internationalen Luftverkehr ab (siehe aber auch Abschnitt Anwendungsbereich).
Das Montrealer Übereinkommen ist in den sechs offiziellen UNO-Sprachen (Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch) abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die deutsche Übersetzung keine verbindliche Fassung des Vertrages darstellt.