Mord (Deutschland)

Mord ist in Deutschland die vorsätzliche Tötung eines Menschen mit mindestens einem Mordmerkmal. Zu den Mordmerkmalen zählen Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, sonstige niedrige Beweggründe, Heimtücke, Grausamkeit, gemeingefährliche Mittel und das Motiv eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken. Mord ist ein Tatbestand des materiellen Strafrechts, der von § 211 des Strafgesetzbuches (StGB) erfasst ist und mit dem Strafmaß der lebenslangen Freiheitsstrafe bedroht ist.

Der Mord an einem Menschen ist durch ein im Vergleich zum Totschlag größeres Unrecht charakterisiert. Dieses größere Unrecht wird nach geltendem Recht durch die Verwirklichung der sogenannten Mordmerkmale angezeigt. Es hat zur Folge, dass der Mord gegenüber anderen Tötungsdelikten mit dem höheren und grundsätzlich zwingenden Strafmaß der lebenslangen Freiheitsstrafe bedroht wird.

Die Zahl der Morde in Deutschland ist laut Kriminalstatistik zurückgegangen: Inklusive Versuche waren es im Jahr 1993 1.299 Fälle beziehungsweise 1,6 pro 100.000 Einwohner. 2021 waren es 643 Fälle oder 0,77 pro 100.000. Damit halbierte sich die Häufigkeit in diesem Zeitraum. Dieser Rückgang ist somit wesentlich größer als der der Straftaten insgesamt, die im selben Zeitraum um 27 % sanken. Der Kriminalitätsrückgang folgt in Deutschland dem Trend, der in allen westlichen Ländern zu beobachten ist.

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