Mordfall Lucie Berlin
Der Mordfall Lucie Berlin, der sich im Juni 1904 in Berlin ereignete, gilt als einer der ersten aktenkundigen Anwendungen des Blutartnachweises in einem Strafverfahren. 1901 hatte der Bakteriologe Paul Uhlenhuth den nach ihm benannten Test zur Unterscheidung von Menschen- und Tierblut entwickelt. Bis zum Mordfall Lucie Berlin wurden Blutspuren an etwaigen Tatorten, Kleidern oder möglichen Tatwaffen von Verdächtigen und Tätern oft als Tierblut ausgegeben, der Beweis des Gegenteils war nicht möglich. Im Fall Lucie Berlin wurde der Uhlenhuth-Test in einer Ermittlung angewendet und vor Gericht als Beweismittel zugelassen.
Der tatverdächtige Theodor Berger (* 26. Mai 1869 in Quedlinburg; † 25. Januar 1937 in Berlin-Spandau) wurde im Dezember 1904 wegen der Vergewaltigung und Tötung des Kindes Lucie Berlin zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Gerichtsmedizin hatte menschliche Blutspuren an einem in der Spree gefundenen Weidenkorb nachgewiesen, der von Bergers Lebensgefährtin, der Prostituierten Johanna Liebetruth (* 1872), als ihr Eigentum identifiziert wurde.