Motu proprio
Ein Motu proprio [lateinisch motu proprio < motus Bewegung + proprius eigen ‚aus eigenem Beweggrund oder Antrieb; selbst veranlasst‘) ist ein Apostolisches Schreiben des Papstes, das ohne förmliches Ansuchen anderer ergangen ist und vom Papst persönlich und nicht von einem seiner Kardinäle, Amtsorgane oder anderen Berater entschieden wurde. Meist handelt es sich dabei um die Bekanntgabe kirchenrechtlicher oder administrativer Entscheidungen, geringe Änderungen des kanonischen Rechtes oder die Gewährung von Privilegien. Normalerweise ist ein Motu proprio ein Dekret, das nicht mit einem Siegel versehen ist (vgl. päpstliche Bulle) und nicht gegengezeichnet wurde. Das erste in der Form eines Motu proprio verfasste Schreiben wurde von Papst Innozenz VIII. im Jahr 1484 promulgiert.
] (auch Motuproprio, Plural Motuproprios; vonEin Motu proprio beginnt mit der Darstellung des Grundes, aus dem es verfasst wurde. Es folgt die Beschreibung der Gesetzesänderung oder der Privilegiengewährung. Das Dokument wird vom Papst selbst unterschrieben. Anschließend wird der Text veröffentlicht. Es ist selbst dann gültig, wenn es dem geltenden Codex iuris canonici oder früheren päpstlichen Entscheidungen nicht entspricht.
Ist motu proprio kleingeschrieben in einen Text integriert, beispielsweise bei einer Beschreibung einer Adelserhebung durch den Kaiser oder Landesfürsten oder auch nur einer kaiserlichen Anordnung, bedeutet es lediglich das, was die übersetzten Worte bedeuten: Dass der formale Entscheidungsträger eine Entscheidung selbst veranlasst hat, ohne dass es beispielsweise zuvor eine Anfrage gegeben hat.