Musterfeststellungsklage

Die Musterfeststellungsklage (auch Musterklage genannt) ist eine zivilrechtliche Verbandsklage gegen Unternehmer, die mit dem Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage mit Wirkung zum 1. November 2018 in das deutsche Recht eingeführt wurde. Durch das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz vom 12. Oktober 2023 wurde die Musterfeststellungsklage der Zivilprozessordnung entnommen und weitgehend unverändert in das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) integriert.

Soweit das Einführungsgesetz durch europäische Rechtsakte motiviert ist, insbesondere die Empfehlung der Kommission vom 11. Juni 2013 Gemeinsame Grundsätze für kollektive Unterlassungs- und Schadensersatzverfahren in den Mitgliedstaaten bei Verletzung von durch Unionsrecht garantierten Rechten (2013/396/EU) und den Bericht der Kommission über die Umsetzung dieser Empfehlung, ist es Teil einer umfassenden Neuausrichtung des europäischen Verbraucherschutzes, des sogenannten „New Deal for Consumers“.

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