Musterprozess

Als Musterprozess (auch Musterverfahren oder Musterklage) bezeichnet man in Deutschland ein als klärenden Einzelprozess für eine Vielzahl möglicher Prozesse geführtes Gerichtsverfahren. Seine Entscheidung entfaltet für andere, im Hinblick auf den Musterprozess ausgesetzte Verfahren eine Bindungswirkung, da im Musterprozess über eine bislang ungeklärte Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung entschieden wird. Darin unterscheidet es sich von einem im kontinentaleuropäischen Rechtskreis nicht unmittelbar bindenden Präzedenzfall.

Im Common Law, das insbesondere ein Fallrecht ist, besteht die Möglichkeit von Sammelklagen mit der Besonderheit, dass sich die Rechtskraft der Entscheidung auch auf jene Personen erstreckt, die in gleicher Weise wie die Kläger von dem streitgegenständlichen Sachverhalt betroffen sind – unabhängig davon, ob sie selbst geklagt haben. Ein Beispiel ist die US-amerikanische class action.

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