Nämlichkeitsbescheinigung

Eine Nämlichkeitsbescheinigung dient im deutschen Zollwesen dazu, einen bestimmten – in der Regel wertvollen – Gegenstand eindeutig zu identifizieren, d. h. seine Nämlichkeit formell nachzuweisen. Zollrechtlich dient sie als Nachweis dafür, dass der betreffende Gegenstand in der EU erworben bzw. dort bereits versteuert wurde.

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