Nötigung (Österreich)

Der Straftatbestand der Nötigung ist im Strafrecht Österreichs im § 105 StGB geregelt. Strafbar ist die Nötigung eines anderen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung durch Gewalt oder durch gefährliche Drohung. Die Strafdrohung beträgt bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.

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