Nürnberger Religionsfrieden

Der Nürnberger Religionsfrieden, schon von Zeitgenossen auch Nürnberger Anstand genannt, war ein Friedensschluss, in dem Kaiser Karl V. und die Protestanten am 23. Juli 1532 in Nürnberg zum ersten Mal (befristet) eine gegenseitige Rechts- und Friedensgarantie für den gegenwärtigen konfessionellen Besitzstand vereinbarten.

Die protestantischen Reichsstände wurden somit erstmals in den Reichslandfrieden aufgenommen. Das Wormser Edikt, das die Protestanten in die Acht erklärt hatte, war damit faktisch aufgehoben. Der Kaiser erklärte sich damit einverstanden, alle Religionsprozesse beim Reichskammergericht einzustellen. Die Verfolgung der Protestanten wurde eingestellt und die Reformation konnte sich ungehindert ausbreiten.

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