NPD-Verbotsverfahren (2001–2003)
Am 30. Januar 2001 wurde von der Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dem Ziel eingereicht, die Verfassungswidrigkeit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) feststellen zu lassen und damit ein Verbot dieser Partei zu erreichen. Am 30. März 2001 folgten Bundestag und Bundesrat mit eigenen Verbotsanträgen.
Die Verfahren wurden vom Bundesverfassungsgericht am 18. März 2003 aus Verfahrensgründen eingestellt, weil V-Leute des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. Die Frage, ob es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt, wurde nicht geprüft.
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