Nachfolge des Präsidenten der Vereinigten Staaten
Die Nachfolge des Präsidenten der Vereinigten Staaten wird durch die Verfassung und den Presidential Succession Act von 1947 geregelt. Aus der Verfassung ergibt sich, dass – falls der Präsident aus irgendwelchen Gründen aus dem Amt scheidet – der Vizepräsident nachrückt. Ist dieses Amt unbesetzt, so ist im Presidential Succession Act eine Reihenfolge festgelegt, mit der ein kommissarischer Präsident bestimmt wird:
- der Sprecher des Repräsentantenhauses,
- der Präsident pro tempore des Senats
- und danach die Mitglieder des Kabinetts in einer im Gesetz festgelegten Reihenfolge.
Durch die Einfügung des 25. Zusatzartikels zur US-Verfassung 1967 wurde die seit 1841 geübte Praxis kodifiziert, dass der Vizepräsident bei Tod oder Rücktritt des Präsidenten selbst zum Präsidenten wird und nicht nur das Amt kommissarisch ausübt. Weiterhin ermöglicht dieser Zusatz die Nachnominierung eines Vizepräsidenten, so dass es seither deutlich unwahrscheinlicher geworden ist, dass die Liste zur Ersatznachfolge des Präsidenten zur Anwendung kommt. In der Geschichte der Vereinigten Staaten gab es bisher noch nicht den Fall, dass sowohl das Amt des Präsidenten als auch des Vizepräsidenten vakant waren. Daher rückten immer die Vizepräsidenten als Präsidenten nach.
Da, anders als in parlamentarischen Regierungssystemen, der Präsident im amerikanischen politischen System vom Volk gewählt wird (durch ein Wahlmännerkollegium) und eine vorgezogene Neuwahl nicht vorgesehen ist, bedarf es einer genauen Regelung, wie mit dem Wegfall des Präsidenten umzugehen ist: Eine einfache Nachwahl etwa durch das Parlament ist nicht möglich. Andererseits ist eine auch zeitlich lückenlose Ersatznachfolge unbedingt erforderlich, da der Präsident gleichzeitig Staatsoberhaupt, Regierungschef und Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist.