Nachrichtenwesen
Das Nachrichtenwesen umfasst die Gesamtheit aller sozialen, wirtschaftlichen und technischen Institutionen, Einrichtungen oder Prinzipien, die für die Erstellung eines Nachrichtenverkehrsprozesses zum Zwecke der Ortsveränderung von stofflichen und nicht stofflichen Nachrichten benötigt werden. Im Unterschied dazu dient das Transportwesen der Ortsveränderung von Gütern und Personen. Beide, das Transport- und das Nachrichtenwesen, werden teilweise als Bestandteile des Verkehrswesens aufgefasst. Hiervon abzugrenzen ist der Begriff der Kommunikation, der im weiteren Sinne jede Tätigkeit umfasst, die durch Wort oder Schrift, Bild oder Zeichen dem menschlichen Bewusstsein irgendeine Vorstellung aus dem Bereich der Außenwelt vermittelt, sei es eine Weisung oder eine Tatsache, Begebenheit oder Meinung aus Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft.
Zweck des Nachrichtenwesens ist die möglichst schnelle Übertragung von Nachrichten an (viele) räumlich entfernte Personen.
Nach der Art der Übertragung unterscheidet man in akustische, optische und Nachrichtenübertragung mittels Boten.
In der Reichswehr und Wehrmacht bestand für Kommunikationsverbindungen die Nachrichtentruppe, heute als Fernmeldetruppe bezeichnet. Die Begrifflichkeit ist im Zusammenhang mit dem Militärischen Nachrichtenwesen im Sinne eines Militärnachrichtendienstes und militärischer Aufklärung doppeldeutig und führte daher zu folgenschweren Verwechslungen. Daher werden heute die Begriff Fernmeldetruppe für die Kommunikation und militärisches Nachrichtenwesen für die militärische Aufklärung im weitesten Sinne benutzt.