Nachtflugverbot
Ein Nachtflugverbot ist ein durch Gesetz, Verordnung oder eingeschränkter Behördengenehmigung festgelegtes Flugverbot zum Immissionsschutz der Bevölkerung gegen Nachtfluglärm. Überflüge bleiben hiervon jedoch unberührt.
Ausnahmen bestehen meist für Rettungsflüge sowie hoheitlichen Flugverkehr für Politiker, Polizei und Militär. Teilweise bestehen Ausnahmen für Fracht- und Postflüge.
Nachtflugverbote sind in den meisten Fällen Nachtflugbeschränkungen für bestimmte Luftfahrzeuge oder Flugaufgaben, selten ausschließliche Verbote. Die Definition von Nachtflug entspricht nur annähernd dem Begriff Dunkelheit. Dadurch ergibt sich die Problematik der Lärmbelästigung in den Nachtstunden.
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