Nachzahlung

Als Nachzahlung bezeichnet man die abschließende Restzahlung eines Zahlungspflichtigen, wenn er zuvor Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen auf seine Verbindlichkeit geleistet hat und die spätere Abrechnung höher ausfällt als alle vorangegangenen Vorauszahlungen. Gegensatz ist das Guthaben.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.