Namenskonvention (Datenverarbeitung)

Namenskonventionen sind Festlegungen/Vorschriften/Empfehlungen für Programmierer, Datenbankentwickler etc. zur Benennung von Bezeichnern (Namen) für Objekte im Quelltext von Software. Durch ihre Anwendung sollen die Namen dieser Objekte – im Rahmen der Syntaxbestimmungen der Programmiersprache und auch programm-übergreifend – nach einheitlichen Regeln gebildet werden, wodurch das Software-Qualitätsmerkmal Änderbarkeit (Wartbarkeit) durch einfacheres Verstehen des Programmtextes unterstützt wird.

Derartige Regelungen gelten – meist unternehmens- oder projektspezifisch – grundsätzlich für alle in der Programmierung verwendeten Konstrukte – wie Datenfelder (Variablen, Konstanten), Objekte, Funktionen, Typen, Klassen, Module, Prozeduren, Befehlstextabschnitte etc. und sollen zu „lesbarem Code“ beitragen.

Ähnliche Konventionen (sie werden fast immer mit dem Plural bezeichnet) gibt es zum Einrückungsstil und zum Einfügen von Kommentaren in den Quelltext von Programmen.

Namenskonventionen sind strukturell/methodisch ein Teil der Programmierrichtlinien und bestimmen u. a. den Programmierstil für den Programmcode. Sie können je nach Situation/Unternehmen verbindlich vorgegeben oder zur freiwilligen Anwendung formuliert sein.

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