Naturalpacht
Als Naturalpacht bezeichnete man es, wenn der Pachtzins für landwirtschaftliche Nutzflächen nicht als Geldbetrag bezahlt wurde, sondern in Form von vorher auf der Fläche oder dem Betrieb erwirtschafteten Gütern. Diese Art der Bezahlung ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht mehr gebräuchlich.
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