Naturdenkmal (Tirol)
Als Naturdenkmal hat das Land Tirol Naturgebilde unter Schutz gestellt, deren Erhaltung wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit bzw. wegen ihrer besonderen wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung oder wegen des besonderen Gepräges, das sie dem Landschaftsbild verleihen, im öffentlichen Interesse ist.
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