Naturräumliche Gliederung der Alpen
Die naturräumliche Gliederung der Alpen basiert auf der Einteilung von Landschaften nach Naturräumen, die ab den 1950er Jahren von der Bundesanstalt für Landeskunde in den Arbeiten zum Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands vorgenommen wurde. Die Alpen als naturräumliche Großregion 1. Ordnung wurden, für Deutschland und die unmittelbare Nachbarschaft, in die zwei Großregionen 2. (und gleichzeitig 3.) Ordnung 01 Nördliche Kalkhochalpen und 02 Schwäbisch-Bayerische Voralpen aufgeteilt und diese wiederum in mehrere sogenannte Haupteinheiten (Regionen 4. Ordnung). Diese Gliederung folgt weitgehend der Einteilung in Gebirgsgruppen, und jede Haupteinheit − mit Ausnahme des Kufsteiner und des Oberstdorfer Beckens – enthält sowohl Bergketten als auch die dazwischen liegenden Talböden.
Erst sehr spät (1978–1994) fand eine Verfeinerung 1:200.000 durch Klaus Hormann und Hansjörg Dongus statt, die jedoch, was die Alpen anbetrifft, erheblich in ihrer Systematik abwich (siehe #Naturräumliche Feingliederung nach Hormann und Dongus). Sie reichte bis weit in die Nachbarländer hinein, erfasste indes dennoch natürlich nur einen Bruchteil des Gebirges. In den eigentlichen Alpenländern wird hingegen nicht nach Naturräumen systematisiert.
Der deutsche Anteil an den Alpen wurde vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) in den 2000er Jahren im System des Handbuchs in kompatibler Weise verfeinert, jedoch mit einer geringeren Detailtiefe als bei Hormann und Dongus.
Zwar liegen alle deutschen Anteile an den Alpen in Bayern, jedoch sind sie nicht deckungsgleich mit den Bayerischen Alpen, welche einer anderen länderübergreifenden Gliederung folgen und insbesondere die Berchtesgadener Alpen nicht enthalten. Die Bayerischen Alpen fallen indes weitgehend mit den Schwäbisch-Bayerischen Voralpen zusammen, schließen allerdings die Haupteinheiten 010, 011, 012 und 015 der Nördlichen Kalkhochalpen zusätzlich ein.