Naturschutzgroßprojekt

Bei einem Naturschutzgroßprojekt handelt es sich in Deutschland um eine Maßnahme zur „Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung“ (BfN), verwaltungsintern häufig als GR-Gebiete abgekürzt.

Die Bundesrepublik Deutschland fördert mit einem entsprechenden Programm seit 1979 Landschaften, welche weit über ihre Umgebung hinaus Einfluss auf das Ökosystem haben. Damit sollen das „nationale Naturerbe“ geschützt und supranationale Naturschutzverpflichtungen erfüllt werden. Die Bewerbung zur Durchführung eines Naturschutzgroßprojektes verläuft über einen vom Bundesamt für Naturschutz veranstalteten Wettbewerb. Die letzte, als Idee.Natur, betitelte Ausschreibung lief bis 20. Mai 2009.

2008 wurde das Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in „chance.natur - Bundesförderung Naturschutz“ umbenannt.

Die Projektgebiete können bereits einen gesetzlichen Schutzstatus, beispielsweise als Naturschutzgebiet oder FFH-Gebiet, aufweisen.

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