Nebenintervention
Nebenintervention, auch Streithilfe genannt, liegt vor, wenn sich jemand im eigenen Namen wegen eines eigenen rechtlichen Interesses an einem fremden Zivilprozess beteiligt, ohne selbst Partei zu sein. Der Nebenintervenient (= Streithelfer) tritt im Prozess einer der beiden Parteien bei, um diese zu unterstützen. Der Beitritt des Streithelfers auf Seiten einer der Parteien des Rechtsstreits wird häufig durch eine Streitverkündung der Hauptpartei veranlasst.
Abzugrenzen ist der Nebenintervenient vom Streitgenossen und vom Hauptintervenienten, da diese selbst Partei werden. Wer sich in einem Strafprozess der Staatsanwaltschaft anschließt, wird nicht als Streithelfer, sondern als Nebenkläger bezeichnet.
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