Neue Länder

Als neue Länder (auch neue Bundesländer, östliche oder ostdeutsche Bundesländer) werden die fünf Länder der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet, die aufgrund des Ländereinführungsgesetzes vom 22. Juli 1990 auf Beschluss der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik aus den 14 DDR-Bezirken (ohne Ost-Berlin) gebildet wurden. Der im Gesetz vorgesehene Termin des 14. Oktober 1990 wurde mit dem Einigungsvertrag auf den 3. Oktober vorgezogen, so dass die neuen Länder gleichzeitig mit der deutschen Einigung von 1990 entstanden sind.

Beim Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland lebten in den neuen Ländern zuzüglich Ost-Berlins etwa 17 Millionen Einwohner. Die allgemeine demografische Entwicklung in Deutschland und die Abwanderung von mehr als zwei Millionen Menschen in die alten Länder verminderte diese Anzahl auf weniger als 15 Millionen.

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