Neuheitsschonfrist

Als Neuheitsschonfrist bezeichnet man im gewerblichen Rechtsschutz den Zeitraum, in dem eine Patent-, Gebrauchsmuster- oder Designanmeldung noch die Anforderung der Neuheit erfüllt, obwohl der jeweilige Schutzgegenstand bereits durch den Schutzrechtsanmelder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.

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