Neuwürttemberg
Als Neuwürttemberg bezeichnete man ab dem Reichsdeputationshauptschluss im Jahre 1803 das neue württembergische Herrschaftsgebiet, in dem die zahlreichen territorialen Zugewinne zusammengefasst wurden. Neuwürttemberg im eigentlichen Sinne bezeichnet das von Kurfürst Friedrich geschaffene, rechtlich vom Herzogtum Württemberg getrennte und absolutistisch regierte Land mit der Hauptstadt Ellwangen, 2 200 Quadratkilometer und 123 000 Einwohner. Ausdrücklich nicht zu Neuwürttemberg gehörte der erst nach der Auflösung des Landes am 7. Januar 1806 an das Königreich Württemberg gefallene geistliche Besitz und die Grafschaft Waldburg in Oberschwaben sowie die ritterschaftlichen Gebiete und die 1810 von Bayern abgetretenen Gebiete.
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