Nichtanwendungserlass
Ein vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichter Nichtanwendungserlass weist die Finanzverwaltung an, die Grundsätze eines Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH) nur in dem konkret entschiedenen Sachverhalt zu berücksichtigen und nicht auf vergleichbare Fälle analog anzuwenden. Hingegen spricht man von einem Nichtanwendungsgesetz, wenn der Gesetzgeber im Nachgang zu einem höchstrichterlichen Urteil ein steuerrechtliches Gesetz, das von einem höchstrichterlichen Urteil moniert wurde, ändert, so dass die Rechtslage, die dem Urteil zugrunde gelegen hatte, mit Wirkung für die Vergangenheit oder für die Zukunft nicht mehr besteht.
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