Nichtanzeige geplanter Straftaten
Die Nichtanzeige geplanter Straftaten ist ein Vergehen nach dem Recht Deutschlands. Sie ist in bestimmten Fällen nach § 138 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. In bestimmten Fällen und für bestimmte Personen (z. B. Geistliche) gelten Ausnahmen gemäß § 139 StGB.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.