Niederspannungsanlage
Niederspannungsanlagen, früher auch Starkstromanlagen genannt, sind elektrische Anlagen, die mit Niederspannung betrieben werden. Die Niederspannungsrichtlinie definiert als Niederspannung Nennspannungen
- zwischen 50 und 1000 Volt für Wechselstrom
- zwischen 120 und 1500 Volt für Gleichstrom.
Die Niederspannungsrichtlinie gilt jedoch nicht für spezielle Betriebsmittel und Bereiche, wie z. B.
- elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsfähiger Atmosphäre
- elektro-radiologische und elektro-medizinische Betriebsmittel
- elektrische Teile von Personen- und Lastenaufzügen
- Elektrizitätszähler.
Niederspannungsanlagen bestehen aus Betriebsmitteln zum Erzeugen, Umwandeln, Speichern, Fortleiten, Verteilen und Verbrauchen elektrischer Energie mit dem Zweck des Verrichtens von Arbeit – z. B. in Form von mechanischer Arbeit, zur Wärme- und Lichterzeugung oder bei elektrochemischen Vorgängen.
Die für den Aufbau, Betrieb und Instandhaltung wichtigen Normen für Niederspannungsanlagen sind festgelegt in den DIN-VDE-Normen Teil 1, insbesondere in VDE 0100.
Das Niederspannungsnetz stellt eine verbreitete Niederspannungsanlage zur öffentlichen Energieversorgung dar, welche in Europa üblicherweise mit Dreiphasenwechselstrom betrieben wird.