Niedriglohn

Niedriglohn wird definiert als ein Arbeitsentgelt eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, das sich knapp oberhalb oder unter der Armutsgrenze befindet. Liegt sie darunter, ist dem Arbeitnehmer trotz Voll-Erwerbstätigkeit eine angemessene Existenzsicherung nicht gewährleistet.

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