Notfall- und Gefahren-Reaktions-System
Ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) kann für verschiedene Arten von Anwendungen, z. B. Notfall (Amok- oder Bedrohungsalarm), Hausalarm, Deeskalationsruf und Hilferuf gegebenenfalls mit Sprachkommunikation sowie zur Alarmierung (z. B. Einschließungsalarm) oder zur Informationsgabe vorgesehen sein. NGRS sind vorwiegend für den Einsatz in öffentlichen Gebäuden. wie Bildungseinrichtungen (z. B. Schulen, Universitäten), Behörden, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen, konzipiert. Sie können jedoch auch in nicht öffentlichen Gebäuden mit ähnlichem Risiko und Schutzbedürfnis zum Einsatz kommen. Die Aufgabe von NGRS ist es, im Fall eines Notfalls unkompliziert einen Notruf abzusetzen und schnell für Hilfe zu sorgen. Das System nimmt hierfür Ereignisse (Notfall- und Gefahrenmeldungen) auf, leitet diese an einen entsprechenden Empfänger weiter, damit Hilfeleistungen in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt werden. Durch eine Quittierung des Empfangs übernimmt dann eine hilfeleistende Stelle die Verantwortung für den Notfall. NGRS dienen auch der Erfüllung der Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes, insbesondere dem Schutz von Leib und Leben des Personals und aller im Gebäude befindlicher Personen unter Beachtung der Inklusion von Menschen mit Behinderung.