Notschlachtung

Eine Notschlachtung erfolgt, wenn ein Nutztier wegen einer Verletzung möglichst umgehend geschlachtet werden muss, um sein Fleisch noch als Lebensmittel verwerten zu können.

Notschlachtungen werden in der Regel nur aus Gründen wie unstillbarer Blutung oder einem Knochenbruch ausgeführt, die zur Vermeidung von Qualen oder einer Gefährdung der Genusstauglichkeit (etwa durch Einblutungen oder Eiterbildung) eine sofortige Tötung des Tieres erforderlich machen. Grundsätzlich können sie von jedem Sachkundigen überall ausgeführt werden.

Früher wurde Fleisch aus Notschlachtungen vergünstigt in einer Freibank verkauft.

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