Notwendige Treppe

Als notwendige Treppen und notwendige Flure werden in Deutschland Treppen und Flure bezeichnet, die nach den baurechtlichen Vorschriften zu den notwendigen Flucht- und Rettungswegen gehören und an die bestimmte Forderungen gestellt werden.

Jedes Geschoss, das nicht zu ebener Erde liegt, sowie der benutzbare Dachraum eines Gebäudes müssen über mindestens eine Treppe (die notwendige Treppe) zugänglich sein. An diese Treppen werden Mindestanforderungen gestellt, um deren sichere Benutzbarkeit – beispielsweise im Brandfall – zu gewährleisten. Zusätzlich können weitere (nicht notwendige Treppen) existieren und gefordert werden, an die weniger strenge Anforderungen gestellt werden.

In Deutschland liegt das Bauordnungsrecht in der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Alle Länder haben dementsprechend eigene Bauordnungen erlassen, deren Vorschriften zu den Rettungswegen und deren Bestandteil Treppen aber ähnlich sind und sich an der Musterbauordnung (MBO) orientieren. Deren aktuelle Version stammt aus dem Jahr 2002 und wurde von der Bauministerkonferenz zuletzt im September 2019 geändert.

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