Nulla poena sine culpa
Der Schuldgrundsatz nulla poena sine culpa ist eine bedeutende Rechtsregel im Strafrecht: Niemand darf für eine Tat bestraft werden, wenn ihn keine Schuld trifft (Schuldprinzip, wörtliche Übersetzung der Formel: „keine Strafe ohne Schuld“).
Strafen können nur an einen Rechtsverstoß durch eine Person anknüpfen. Umstände, die eine Person gerade nicht zu verantworten hat, dürfen keine Bestrafung nach sich ziehen. Das Schuldprinzip des deutschen Strafrechts wurzelt vornehmlich im Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz. Auf politischer Ebene werden Pläne diskutiert, ein Strafrecht für Unternehmen einzuführen. Das Unternehmensstrafrecht wirft damit aktuell die Reichweite des Schuldprinzips auf, denn ein körperschaftliches Gremium ist keine natürliche Person.
Das Schuldprinzip ist Grundlage für Folgendes:
- Die Strafbegründung: Eine Strafe darf nur verhängt werden, wenn dem Täter seine Tat persönlich zum Vorwurf gemacht werden kann.
- Das Strafmaß: Einzige Grundlage für das Strafmaß ist die Schuld des Täters, wobei die voraussichtlichen Strafwirkungen zu berücksichtigen sind.
- Die Schuld-Unrechts-Kongruenz: Die Schuld muss alle Elemente des verübten Unrechts umfassen.