Nulldefizit

Das Nulldefizit bezeichnet ein ausgeglichenes Budget pro Haushaltsjahr – die jährlichen Ausgaben übersteigen nicht die jährlichen Einnahmen. Nach Helmut Frisch ist bei einem Nulldefizit der Zinsaufwand aus bereits bestehender Verschuldung in den jährlichen Staatsausgaben bereits enthalten.

Im Kontext der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist eine Senkung der Staatsausgaben (bei einem Nulldefizit sogar unter das Niveau der Einnahmen, weil abzüglich Zinsaufwand) realwirtschaftlich problematisch: Jede Senkung der staatlichen Ausgaben erhöht (unter sonst unveränderten Bedingungen) den gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsbedarf der Unternehmen, mindert die Einkommen (Y) der Ökonomie (Y=I-S).

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