Oberinspektor
Oberinspektor ist in Deutschland die Amtsbezeichnung eines Beamten in der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes in der Bundes- oder Landesverwaltung im ersten Beförderungsamt. Ohne Zusatz wird die Amtsbezeichnung regelmäßig bei obersten Bundesbehörden (Bundesministerien) geführt. Häufigster Zusatz ist „Regierungs-“; die entsprechende Amtsbezeichnung lautet dementsprechend Regierungsoberinspektor (ROI) und wird grundsätzlich in der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes geführt. Die nächsthöhere (Grund-)Amtsbezeichnung ist Amtmann (zweites Beförderungsamt), die nächstniedrigere Inspektor (Eingangsamt). Das Amt mit der Amtsbezeichnung ist in Besoldungsgruppe A 10 der Bundesbesoldungsordnung A des Bundesbesoldungsgesetzes oder der Besoldungsordnungen der Landesbesoldungsgesetze eingruppiert. Oberinspektoren können die Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes durch eine Laufbahnausbildung als Fachhochschulstudium mit dem Abschluss Diplom-Verwaltungswirt (FH) abgeschlossen haben oder sie haben die Laufbahnbefähigung durch Anerkennung erworben. Oberinspektoren sind in großen Behörden zumeist in der Funktion als Sachbearbeiter tätig. Sie können dabei Vorgesetzte der Beamten des mittleren Dienstes sein. In kleineren Dienststellen können sie auch die Funktion eines stellvertretenden Sachgebietsleiters oder eines stellvertretenden Abteilungsleiters innehaben.