Oberster Richter Indiens
Der Oberste Richter Indiens, (IAST: Bhārat ke Mukhya Nyāyādhīśa), offiziell Chief Justice of the Supreme Court of India, abgekürzt als CJI, ist der oberste Richter am Supreme Court of India. Damit bekleidet er auch das höchste Amt in der Judikative Indiens.
Oberster Richter Indiens | |
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Bhārat Ke Mukhya Nyāyādhīś | |
Siegel des Gerichtes | |
Amtierend Dhananjaya Y. Chandrachud seit dem 9. November 2022 | |
Amtssitz | Oberstes Gericht Indiens, New Delhi |
Vorsitzender von | Oberstes Gericht Indiens |
Mitglied von | Oberstes Gericht Indiens |
Amtszeit | bis zum Alter von 65 Jahren |
Ernennung durch | Präsident der Republik Indien |
Schaffung des Amtes | 28. Februar 1950 |
Erster Amtsinhaber | H. J. Kania |
Gehalt | ₹280,000 (US$3,500) |
Website |
Die Verfassung Indiens erlaubt dem Präsidenten, eine Person für das Amt zu ernennen. Der ernannte Chief Justice verbleibt im Amt, bis er das 65. Lebensjahr vollendet oder er des Amtes enthoben wird. Das Amt wurde 1950 geschaffen, der erste Oberste Richter war Hiralal Jekisundas Kania. Der aktuelle Oberste Richter Indiens und damit der 50. ist sei dem 9. November 2022 Dhananjaya Y. Chandrachud. Sein Sitz befindet sich grundsätzlich bei demjenigen des Obersten Gerichts, mithin in der Stadt Neu Delhi. Er kann diesen aber mit Erlaubnis des Präsidenten gemäß Artikel 130 der Verfassung verlegen.