Oberstes Verwaltungsgericht (Tschechien)
Das Oberste Verwaltungsgericht der Tschechischen Republik (tschechisch Nejvyšší správní soud České republiky) in Brünn (Brno) ist die letzte Instanz für die in den Kompetenzbereich der Verwaltungsgerichte fallenden Rechtsstreitigkeiten.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat den Schutz der öffentlich-rechtlichen Individualrechte natürlicher und juristischer Personen zur Aufgabe. Diese Aufgabe wird von den Verwaltungsgerichten, Fachkammern innerhalb der Landesgerichte und dem Obersten Verwaltungsgericht, als Gericht letzter Instanz, ausgeführt. Eine spezielle zusätzliche Funktion des Obersten Verwaltungsgerichts ist, die Einheit und Gesetzesmäßigkeit der Entscheidungspraxis der Landesgerichte sowie der Verwaltungsbehörden zu gewährleisten. Hierzu dient die Kassationsbeschwerde gegen Urteile der Landesgerichte über verwaltungsrechtliche Angelegenheiten, in denen der Beschwerdeführer die Aufhebung eines Verwaltungsaktes begehrt. Der gerichtliche Schutz gegen Verwaltungsakte wird um den Rechtsschutz gegen Untätigkeit einer Verwaltungsbehörde sowie gegen rechtswidrige Einwirkungen einer Verwaltungsbehörde ergänzt.
Die Kompetenz dieses Gerichtes umfasst außerdem Wahlsachen, Streitigkeiten bezüglich lokaler Referenden sowie die Gründung und Auflösung von politischen Parteien und Bewegungen.
Im Übrigen entscheidet das Oberste Verwaltungsgericht über sowohl negative als auch positive Kompetenzstreitigkeiten zwischen Verwaltungsbehörden und/oder gebiets- oder fachspezifischen Selbstverwaltungseinheiten und es ist auch das disziplinare Gericht für Verfahren in Angelegenheiten der Richter, Staatsanwälte und Gerichtsvollzieher.