Wismarer Tribunal
Königliches Hohes Tribunal in Wismar war der Name eines 1653 gegründeten Gerichts für die schwedischen Reichslehen im Heiligen Römischen Reich. Von Zeitgenossen und späterer Forschung wurde es nach dem ersten Gerichtsort Wismarer Tribunal genannt. Sitz des Gerichts war von 1653 bis 1802 Wismar, von 1802 bis 1803 Stralsund und von 1803 bis zu seiner Auflösung Greifswald, wo es unter dem Namen Oberappellationsgericht Greifswald wirkte. Während der französischen Besetzung hieß das Gericht Kaiserlich Französisches Obertribunal.
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