Kindschaftsrecht (Österreich)
Das Kindschaftsrecht ist ein Begriff aus dem österreichischen Familienrecht und regelt die Beziehungen eines Kindes zu seinen Eltern, dabei insbesondere Unterhalt und Obsorge. Leitendes Prinzip des Kindschaftsrechts ist die Förderung des Kindeswohles, die Interessen der Eltern bzw. die eine jeden einzelnen Elternteiles sind hier nachrangig.
- Hinweis: Die meisten hier getroffenen Aussagen beziehen sich allgemein auf den/die Obsorgeberechtigten. Da das österreichische Familienrecht bei Ableben der Eltern nur die Großeltern oder Pflegeeltern als Vormund vorsieht, ist es auch in Rechtstexten üblich, nur von „Eltern“ zu sprechen.
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