Offene Vermögensfragen

Als offene Vermögensfragen bezeichnete man die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) während der deutschen Teilung ungelösten Fragen, wie die Überführung von Vermögenswerten in Volkseigentum, aber auch Vermögensverluste von Verfolgten des NS-Regimes auf dem Gebiet der DDR wiedergutzumachen sind, soweit Vermögen von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland betroffen war.

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