Ohrmarke

Eine Ohrmarke dient der amtlichen oder betriebsinternen Kennzeichnung von Haus- und Nutztieren. In der EU sind alle Hausrinder, Büffel sowie Ziegen und Schafe mit Ohrmarken zu kennzeichnen. Bei Rindern und Büffeln wird je eine Ohrmarke am rechten und linken Ohr befestigt. Seit Juli 2005 gilt dies auch für Ziegen und Schafe, wobei die zweite Ohrmarke durch eine andere Kennzeichnungsart ersetzbar ist. Schweine sind in der EU mit einer Ohrmarke zu kennzeichnen.

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